Am Dienstag, den 30. Mai 2017 besuchten wir, die Klasse 8c, das Amtsgericht Seesen.

Um 9:20 Uhr fuhren wir mit unserer Politiklehrerin Frau Nußbaum und unserem Klassenlehrer Herrn Marris mit dem Bus los. Dort, um 9:40 Uhr angekommen, wurden wir eingelassen. Nach kurzer Wartezeit erfuhren wir leider, dass die erste Verhandlung nicht stattfinden konnte, da die Angeklagte nicht erschienen war. Um 11 Uhr, kurz bevor die zweite Verhandlung startete, wurden wir im Gerichtssaal von der Richterin empfangen. Nachdem jeder seinen Platz gefunden hatte, erzählte uns die Richterin von ihrem Studium und dem anschließenden Referendariat. Es ist ein sehr langer, anspruchsvoller und vielumfassender Weg. Der Staatsanwalt berichtete uns ebenso über sein Jurastudium.

Nachdem der Angeklagte eingetroffen war, begann die Gerichtsverhandlung. Zuerst forderte die Richterin Angaben zur Person des Beschuldigten. Dabei handelte es sich zum Beispiel um den Berufs- und Familienstand. Als nächstes wurde die Anklageschrift vom Staatsanwalt verlesen. Der Mann wurde des Betruges angeklagt. Er hatte angeben, arbeitslos zu sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Auf das Geld hatte er allerdings keinen Anspruch, da er rechtlich mit mehr als 15 Stunden Arbeitszeit in der Woche nicht als arbeitslos galt. Jetzt konnten der Angeklagte und sein Anwalt ihre Meinung dazu äußern. Da die Straftat bereits drei bis vier Jahre zurückliegt, konnte der Beschuldigte keine genauen Angaben mehr zu einigen Umständen machen. Allerdings beteuerte er, er habe den Staat immer über seine Arbeitsumstände informiert, und gab nach einiger Zeit auch zu, mit der damaligen Situation überfordert gewesen zu sein.

Die Klasse 8c vor dem Amtsgericht Seesen.

Die Klasse 8c vor dem Amtsgericht Seesen.

Nach vielen Diskussionen und einer Zeugenbefragung war eine Stunde vergangen und die Richterin legte eine kurze Pause über zehn Minuten ein. Nach der Pause wurden noch ein paar weitere Umstände geklärt, bis es dann zu dem Urteil kam: Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er dem Staat zu Unrecht erhaltene Gelder zurückzahlen. Nach dem Urteil wurde die Gerichtsverhandlung geschlossen. Leider konnten wir aufgrund der Zeit an der folgenden Gerichtsverhandlung nicht mehr teilnehmen. Kurz nach 13 Uhr waren wir wieder am Roswitha-Gymnasium.

Wir können auf einen sehr interessanten Vormittag mit vielen neuen Erfahrungen zurückblicken und freuen uns, dass uns dieser Besuch ermöglicht wurde.

Lotta Sander und Hannah Götz