Unsere Informationen und Formulare werden immer auf dem aktuellsten Stand gehalten. Sollte hier an dieser Stelle etwas fehlen, wenden Sie sich bitte an die freundlichen Damen in unserem Sekretariat.
Bei Interesse an einem Schließfach melden Sie sich bitte im Sekretariat. Die Zahlung erfolgt unter Angabe 2425-L05 und Vor- und Nachname der Schülerin / des Schüler auf das folgende Konto: Klasse 5 Entgeltliche Ausleihe der Lernmittel 2024/25 Klasse 5 Lernmittelliste 2024/25 Der Landkreis Northeim hat seinen SMS-Info-Dienst bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall eingestellt, d. h. Sie erhalten bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall künftig frühmorgens keine SMS mehr auf Ihr Handy bzw. Smartphone, auch wenn Sie sich seinerzeit dafür angemeldet haben.Ablaufplan bei Störungen in der Schülerbeförderung
Die Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden pdf-Dokument.
Ablaufplan_bei_Stoerungen_in_der_Schuelerbefoerderung_Endfassung.pdfAnmeldung
Weitere notwendige Unterlagen:
Hausaufgabenbeschluss
Hausaufgaben am Roswitha-Gymnasium
Am 23.11.2011 hat der Schulvorstand unter Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume der eigenverantwortlichen Schule auf Basis des damals geltenden Hausaufgabenerlasses vom 16.12.2004 (siehe unten) folgende Beschlüsse gefasst.
Nr. 4, Satz 1 des Erlasses wird insofern ergänzt, dass im Sekundarbereich I Hausaufgaben für den folgenden Tag nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden dürfen.
Der Satz 2 der Nr. 4 des Erlasse wird gestrichen und ersetzt durch: Im Sekundarbereich I dürfen in der Regel von Freitag auf den folgenden Montag keine Hausaufgaben gestellt werden.
Die Beschlüsse gehen in die gleiche Richtung wie der neue Erlass vom 22.03.2012 (siehe unten). Bezüglich der Hausaufgaben bei Nachmittagsunterricht verbietet unser Beschluss mehr als der neue Erlass. Bezüglich der Hausaufgaben von Freitag auf Montag verbietet der neue Erlass mehr als unser Beschluss. Im Sinne der Schüler gilt selbstverständlich bei Nachmittagsunterricht unser Beschluss und von Freitag auf Montag der neue Erlass.
Gez. Baade Oberstudiendirektor
Beschluss als PDFKlassenarbeitsbeschluss
Klassenarbeiten am Roswitha-Gymnasium
Im Rahmen der Inanspruchnahme des Entscheidungsspielraumes der eigenverantwortlichen Schule hat der Schulvorstand am 03.05.2012 einen Beschluss zu Klassenarbeiten gefasst:
Die Nummern 6.4, 6.5 und 6.7 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums" werden durch folgende Regelung ersetzt.
In einem drei- oder mehrstündigen Fach werden pro Halbjahr mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen geschrieben. In ein- oder zweistündigen Fächern mit Ausnahme des Faches Sport wird pro Halbjahr mindestens eine schriftliche Lernkontrolle geschrieben. Die Fachkonferenzen entscheiden darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden.
Den Fachkonferenzen habe ich empfohlen, sehr vorsichtig mit dem Beschließen zusätzlicher Lernkontrollen umzugehen. Jede Lernkontrolle bedeutet für Schüler und Lehrer zusätzliche Belastung und beansprucht Unterrichtszeit, die möglicherweise an anderer Stelle fehlt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen noch eine Bemerkung: Es geht hier nur um Lernkontrollen im Rang einer Klassenarbeit. Kleine Tests wie Vokabelarbeiten fallen nicht darunter. Sie gehen in die mündliche Note, die man zutreffender als Mitarbeitsnote bezeichnen könnte, ein.
Gez. Baade Oberstudiendirektor
Klassenarbeitenbeschluss als PDFListe der Lernmittel
Liste der Lernmittel 2024/2025
Informationen, Ausleih- und Kauflisten für die Klassenstufen 5 bis 11 und grundsätzliche Anschaffungen für die Klassenstufe 5, sowie eine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten am Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim.
Die Listen der Lernmittel für das Schulljahr 2024/2025 stehen als pdf-Dokumente, sortiert nach den einzelnen Klassenstufen, zur Verfügung.
Für die 5. Klassenstufe gilt:
Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim, IBAN DE 06 2789 3760 0019 2619 01 bei der Volksbank eG in Bad Gandersheim.
Eine BIC-Nummer ist nicht erforderlich.
Informationsblätter und Lernmittellisten 2024/2025:
Jahrgang 5 im Schuljahr 2024/2025
Informationen zum Schulanfang 5. Klasse, Schuljahr 2024/2025
Sobald die Umstände der Organisation des Schulanfangs bekannt sind, folgt hier ein Info-Brief des Schulleiters.
Informationsformular zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln 2024/2025
Anschaffungen Schuljahr 2024/2025 Jahrgang 5
Klasse 5 Anschaffungsliste
Jahrgänge 6 bis 11 im Schuljahr 2024/2025
Informationsformular für Externe zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln 2024/2025 für die Jahrgänge 6 bis 11
Klasse 6 - 11 Informationen für Externe
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 6
Klasse 6 Lernmittelliste 2024/25
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 7
Klasse 7 Lernmittelliste 2024/25
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 8
Klasse 8 Lernmittelliste 2024/25
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 9
Klasse 9 Lernmittelliste 2024/25
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 10
Klasse 10 Lernmittelliste 2024/25
Lernmittelliste Schuljahr 2024/2025 für Jahrgang 11
Klasse 11 Lernmittelliste 2024/25
Verarbeitung personenbezogener Daten am Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim
Erklärung zum DatenschutzProbleme bei der Schülerbeförderung
An_wen_kann_ich_mich_wenden.pdf
Das offizielle Beschwerde-Formular des Landkreises gibt es hier:
Beschwerdeformular_Stand_April_2015.pdfWitterungsbedingte Unterrichtsausfälle
Erfreulicherweise gibt es etwas Neues. Der Landkreis Northeim nutzt ab sofort für die Benachrichtigung bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall die Bürgerinformations- und Warnapplikation BIWAPP. Diese Applikation (App) ermöglicht es, schnell Informationen zu Schulausfällen und sonstige Informationen rund um die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim dem Nutzer zukommen zu lassen. Darüber hinaus bietet die App weitere Möglichkeiten, die Nutzer über wichtige Ereignisse im Landkreis zu informieren (z. B. Unwetterwarnungen, wichtige Verkehrsmaßnahmen, Fahrplanänderungen usw.).
Die App ist kostenfrei und kann über das Internet (www.biwapp.de) heruntergeladen werden. Alternativ können Sie zum Herunterladen auch den nachstehenden QR-Code nutzen.
Neben der neuen Bürgerinformations- und Warn-App wird der Landkreis Northeim auch weiterhin über Rundfunk und auf seiner Homepage auf witterungsbedingte Unterrichtsausfälle hinweisen.