Unsere Informationen und Formulare werden immer auf dem aktuellsten Stand gehalten. Sollte hier an dieser Stelle etwas fehlen, wenden Sie sich bitte an die freundlichen Damen in unserem Sekretariat.

 

Ablaufplan bei Störungen in der Schülerbeförderung

Der Landkreis hat einen Ablaufplan bei Störungen in der Schülerbeförderung bereitgestellt.
Die Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden pdf-Dokument.

Ablaufplan_bei_Stoerungen_in_der_Schuelerbefoerderung_Endfassung.pdf

Anmeldung

Zu allen Fragen der Anmeldung informiert Sie gerne unser Sekretariat. Die wichtigsten Formulare finden Sie aber schon hier zum Download:
 
Formulare (zum Download):
Weitere notwendige Unterlagen:
  • Das letzte Zeugnis in Kopie
  • Nachweis Masern-Schutz
  • Nachweis über das Sorgerecht (falls eine gesonderte Entscheidung vorliegt)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • falls vorliegend Fördergutachten/Gutachten zu weiterem Unterstützungsbedarf

Bei Interesse an einem Schließfach melden Sie sich bitte im Sekretariat.

Hausaufgabenbeschluss

Hausaufgaben am Roswitha-Gymnasium

Am 23.11.2011 hat der Schulvorstand unter Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume der eigenverantwortlichen Schule auf Basis des damals geltenden Hausaufgabenerlasses vom 16.12.2004 (siehe unten) folgende Beschlüsse gefasst.

Nr. 4, Satz 1 des Erlasses wird insofern ergänzt, dass im Sekundarbereich I Hausaufgaben für den folgenden Tag nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden dürfen.

Der Satz 2 der Nr. 4 des Erlasse wird gestrichen und ersetzt durch: Im Sekundarbereich I dürfen in der Regel von Freitag auf den folgenden Montag keine Hausaufgaben gestellt werden.

Die Beschlüsse gehen in die gleiche Richtung wie der neue Erlass vom 22.03.2012 (siehe unten). Bezüglich der Hausaufgaben bei Nachmittagsunterricht verbietet unser Beschluss mehr als der neue Erlass. Bezüglich der Hausaufgaben von Freitag auf Montag verbietet der neue Erlass mehr als unser Beschluss. Im Sinne der Schüler gilt selbstverständlich bei Nachmittagsunterricht unser Beschluss und von Freitag auf Montag der neue Erlass.

Gez. Baade Oberstudiendirektor

Beschluss als PDF

Klassenarbeitsbeschluss

Klassenarbeiten am Roswitha-Gymnasium

Im Rahmen der Inanspruchnahme des Entscheidungsspielraumes der eigenverantwortlichen Schule hat der Schulvorstand am 03.05.2012 einen Beschluss zu Klassenarbeiten gefasst:

Die Nummern 6.4, 6.5 und 6.7 des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums" werden durch folgende Regelung ersetzt.

In einem drei- oder mehrstündigen Fach werden pro Halbjahr mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen geschrieben. In ein- oder zweistündigen Fächern mit Ausnahme des Faches Sport wird pro Halbjahr mindestens eine schriftliche Lernkontrolle geschrieben. Die Fachkonferenzen entscheiden darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden.

Den Fachkonferenzen habe ich empfohlen, sehr vorsichtig mit dem Beschließen zusätzlicher Lernkontrollen umzugehen. Jede Lernkontrolle bedeutet für Schüler und Lehrer zusätzliche Belastung und beansprucht Unterrichtszeit, die möglicherweise an anderer Stelle fehlt.

Zur Vermeidung von Missverständnissen noch eine Bemerkung: Es geht hier nur um Lernkontrollen im Rang einer Klassenarbeit. Kleine Tests wie Vokabelarbeiten fallen nicht darunter. Sie gehen in die mündliche Note, die man zutreffender als Mitarbeitsnote bezeichnen könnte, ein.

Gez. Baade Oberstudiendirektor

Klassenarbeitenbeschluss als PDF

Liste der Lernmittel

Liste der Lernmittel 2023/2024
Informationen, Ausleih- und Kauflisten für die Klassenstufen 5 bis 11 und grundsätzliche Anschaffungen für die Klassenstufe 5, sowie eine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten am Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim.

Die Listen der Lernmittel für das Schulljahr 2023/2024 stehen als pdf-Dokumente, sortiert nach den einzelnen Klassenstufen, zur Verfügung.

Für die 5. Klassenstufe gilt:

Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr 2023/2024 bis zum 09. Juni 2023 entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Zahlung erfolgt unter Angabe 2324-L05 und Vor- und Nachname der Schülerin / des Schüler auf das folgende Konto:

Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim, IBAN DE 06 2789 3760 0019 2619 01 bei der Volksbank eG in Bad Gandersheim.
Eine BIC-Nummer ist nicht erforderlich.


Informationsblätter und Lernmittellisten 2023/2024:


Jahrgang 5 im Schuljahr 2023/2024


Informationen zum Schulanfang 5. Klasse, Schuljahr 2023/2024

Sobald die Umstände der Organisation des Schulanfangs bekannt sind, folgt hier ein Info-Brief des Schulleiters.

Informationsformular zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln 2023/2024
 

Klasse 5 Entgeltliche Ausleihe der Lernmittel 2023/24

Klasse 5 Lernmittelliste 2023/24


Anschaffungen Schuljahr 2023/2024 Jahrgang 5

Klasse 5 Anschaffungsliste

Jahrgänge 6 bis 11 im Schuljahr 2023/2024

Informationsformular für Externe zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln 2023/2024 für die Jahrgänge 6 bis 11

Klasse 6 - 11 Informationen für Externe

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 6

Klasse 6 Lernmittelliste 2023/24

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 7

Klasse 7 Lernmittelliste 2023/24

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 8

Klasse 8 Lernmittelliste 2023/24

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 9

Klasse 9 Lernmittelliste 2023/24

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 10

Klasse 10 Lernmittelliste 2023/24

Lernmittelliste Schuljahr 2023/2024 für Jahrgang 11

Klasse 11 Lernmittelliste 2023/24

Verarbeitung personenbezogener Daten am Roswitha-Gymnasium Bad Gandersheim

Erklärung zum Datenschutz


Probleme bei der Schülerbeförderung

Bei Problemen mit der Schülerbeförderung im ÖPNV finden Sie/ findet Ihr hier alle wichtigen Ansprechpartner:

An_wen_kann_ich_mich_wenden.pdf

Das offizielle Beschwerde-Formular des Landkreises gibt es hier:

Beschwerdeformular_Stand_April_2015.pdf

Witterungsbedingte Unterrichtsausfälle

Der Landkreis Northeim hat seinen SMS-Info-Dienst bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall eingestellt, d. h. Sie erhalten bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall künftig frühmorgens keine SMS mehr auf Ihr Handy bzw. Smartphone, auch wenn Sie sich seinerzeit dafür angemeldet haben.

Erfreulicherweise gibt es etwas Neues. Der Landkreis Northeim nutzt ab sofort für die Benachrichtigung bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall die Bürgerinformations- und Warnapplikation BIWAPP. Diese Applikation (App) ermöglicht es, schnell Informationen zu Schulausfällen und sonstige Informationen rund um die Schülerbeförderung im Landkreis Northeim dem Nutzer zukommen zu lassen. Darüber hinaus bietet die App weitere Möglichkeiten, die Nutzer über wichtige Ereignisse im Landkreis zu informieren (z. B. Unwetterwarnungen, wichtige Verkehrsmaßnahmen, Fahrplanänderungen usw.).

Die App ist kostenfrei und kann über das Internet (www.biwapp.de) heruntergeladen werden. Alternativ können Sie zum Herunterladen auch den nachstehenden QR-Code nutzen.
Warnapp QR








Neben der neuen Bürgerinformations- und Warn-App wird der Landkreis Northeim auch weiterhin über Rundfunk und auf seiner Homepage auf witterungsbedingte Unterrichtsausfälle hinweisen.