Begabungsförderung
Schuljahr 2024 / 2025
Begabungsförderung am Roswitha-Gymnasium – nach Schwerpunkten
Im sprachlichen Bereich sind wir durch folgendes Angebot gut aufgestellt:
Im Fachbereich Englisch besteht die Möglichkeit, das PET-Zertifikat (Cambridge English: Preliminary) zu erwerben. Auch bei diesem international anerkannten Zertifikat bereiten wir die Schüler auf ihre Prüfung im Rahmen einer AG vor.
Im Fachbereich Französisch bieten wir den Erwerb des Sprachdiploms Diplôme d’Etudes en Langue Francaise (DELF) an, der in einer bei den Schülerinnen und Schülern (im Folgenden kurz Schüler) äußerst beliebten AG vorbereitet wird.
Im Fachbereich Spanisch bieten wir, ebenfalls im Rahmen einer AG, den Erwerb des Spanisch-Zertifikats DELE- Diplom (Diploma de Espanol como Lengua Extranjera – „Spanisch als Fremdsprache“) an; es gilt als offizielles Zertifikat zum Nachweis von spanischen Sprachkenntnissen. Die DELE-Zertifikate sind international anerkannt; sie gelten sowohl im universitären Bereich als auch in der Berufswelt.
In der Oberstufe ermöglichen wir in jedem der Schwerpunkte – mit Ausnahme des naturwissenschaftlichen Schwerpunktes- das Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen.
Die Fachgruppe Deutsch betreut den Vorlesewettbewerb für den Jahrgang 6. Die Kooperation mit den Domfestspielen als außerschulischem Lernort wird weiterhin ausgebaut. Der Theaterpädagoge Lukas Keller unterstützt den Deutschunterricht; er kommt in die Deutschkurse, bietet Vor- und Nachbereitungsworkshops an und organisiert Probenbesuche bei den Domfestspielen; so ist es z.B. möglich, mit Schauspielerinnen und Schauspielern ins Gespräch zu kommen. Außerdem besuchen die Jahrgänge 5 bis 11 eine Schulaufführung, in diesem Sommer das Kinder- und Jugendstück „Alice im Wunderland“; zudem sind auch Besuche von Abendvorstellungen vorgesehen. Zahlreiche Schüler spielen bei den Dominos in eigenen Theaterstücken mit.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich arbeiten wir mit dem Portal zur Geschichte zusammen:
Mit den Schülern der 7. Klassen besuchen wir im Rahmen des Geschichtsunterrichts den außerschulischen Lernort „Kloster Brunshausen“ (die Stiftskirche soll in naher Zukunft noch eingebunden werden). In der ehemaligen Klosterkirche Brunshausen ist das Kloster als eigener Lebens-, Arbeits- und Kulturort des Mittelalters erlebbar. Die inhaltlichen Schwerpunkte der an einem Vormittag stattfindenden Veranstaltung sind: Klöster als Orte tiefer Frömmigkeit (u.a. Roswitha von Gandersheim), Klöster als Orte sozialer Leistung, Klöster als Kulturorte. In einem Praxisteil können die Schüler sich als mittelalterliche Schreiber und Miniaturmaler ausprobieren. Eine mögliche Verknüpfung zum Kunstunterricht könnte hergestellt werden.
Das „Harzhorn“ bildet einen weiteren außerschulischen Lernort. Im Geschichtsunterricht des 5. Jahrgangs werden an dem historischen Ort der Schlacht zwischen Germanen und Römern römische und germanische Kleidung und Waffen präsentiert und ausprobiert; die historische Situation der Schlacht wird vor Ort im Außengelände konkret ‚nacherfahrbar‘.
Im musisch-künstlerischen Bereich haben wir zwei Angebote zur Begabungsförderung: die AG „Singing English Songs“ und das Vororchester. Da nahezu das gesamte Schulorchester 2024 Abitur gemacht hat, formiert sich das Vororchester zu Beginn des neuen Schuljahres neu zum künftigen Schulorchester. Schulchor und die AG Tanzen runden das aktuelle Angebot ab
Wie bislang das Schulorchester so ermöglicht auch die AG Vororchester eine Teilnahme für interessierte Schülerinnen und Schüler der GS Bad Gandersheim. Voraussetzung sind Grundkenntnisse beim Spielen eines Instrumentes. Eine Ausdehnung dieser Zusammenarbeit auf die GS Kreiensen und Greene ist denkbar.
Zur Stärkung unseres musischen Oberstufenprofils und im Sinne einer stärkeren Förderung musikalisch interessierter und begabter Schüler bietet das Roswitha-Gymnasium ab dem Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit an, sich bei der Anmeldung zur 5. Klasse für eine Klasse mit besonderem musikalischen Schwerpunkt „Singen“ zu entscheiden. Diese Klasse unterscheidet sich in drei Punkten von den anderen Klassen am Roswitha-Gymnasium:
- Sie erhält die in der Stundentafel vorgesehene Anzahl von Unterrichtsstunden in den Klassenstufen 5-10, wird also von Unterrichtskürzungen im Fach Musik ausgenommen.
- Sie erhält zusätzlich eine weitere Unterrichtsstunde in den Jahrgängen 5 und 6, nach Möglichkeit auch in Jahrgang 7, die zur Förderung der musikalisch-praktischen Kompetenzen mit Schwerpunkt „Singen“ genutzt werden soll.
- Der Musikunterricht orientiert sich am Singklassen-Konzept, bei dem die praktische Erschließung von Musik der theoretischen vorangeht, um so musiktheoretische Erkenntnisse in der sinnlichen Musikerfahrung zu verankern und sie damit begreifbarer und nachhaltiger werden zu lassen.
Das Roswitha-Gymnasium, insbesondere der Fachbereich Musik, erhofft sich von diesem Angebot im Bereich der musischen Bildung insofern eine Stärkung des musischen Oberstufenprofils, als dass die Schülerinnen und Schüler durch eine garantierte und somit bessere Grundlagenbildung während der Sekundarstufe I in die Lage versetzt werden, mit besserer Aussicht auf Erfolg einen Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau in der Oberstufe zu belegen. Zudem wird eine stärkere Zusammenarbeit mit dem regen und qualitativ hochwertigen Musikleben insbesondere auf dem Gebiet der Chormusik in Bad Gandersheim angestrebt. Darüber hinaus soll der zusätzliche Praxisbezug mit dem Schwerpunkt „Singen“ neben der Vertiefung der theoretischen Kenntnisse auch in den Aufführungen der Musik-AGs (Musical, Konzert) künstlerisch fruchtbar gemacht werden. Angestrebt ist eine Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Musikgruppierungen.
Im naturwissenschaftlichen Bereich bieten wir folgende Angebote an:
Seit dem Schuljahr 2020 - 2021 besitzt das Roswitha Gymnasium, anfänglich unterstützt von Acker eV, einen eigenen Schulgarten. Auf der Grundlage des mehrfach ausgezeichneten Bildungsprogramms ‚GemüseAckerdemie‘ bauen Schülerinnen und Schüler gemeinsam eigenes Gemüse und Kräuter an, lernen etwas über Anbau und Pflege eines Gartens sowie über biologische Zusammenhänge im Rahmen des Gemüse- und Kräuteranbaus. Dabei werden sie zu Nachhaltigkeitsprofis und Ernährungsexperten.
Die Chemie AG richtet sich an Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen; im Rahmen unserer Begabungsförderung ist die Chemie AG im zweiten Halbjahr auch für Schülerinnen und Schüler der GS Bad Gandersheim anwählbar.
Bei der jährlich stattfindenden Mathematik-Olympiade treten mathematisch besonders Begabte in einem schulübergreifenden Wettbewerb an.
Als Nachfolger der AG Lego Mindstorms bietet das Roswitha Gymnasium neuerdings die AG Robotics an; Lego basiert lernen Schülerinnen und Schüler das Konstruieren einfacher und komplexerer Roboter; mithilfe der einfachen „Drag-and Drop“-Programmiersprache Scratch erlernen sie das Steuern der zuvor konstruierten Roboter in vereinbarten Szenarien.
- Weitere Förderungsbereiche
Im Rahmen der Begabungsförderung bietet das Roswitha-Gymnasium für begabte Grundschülerinnen und Grundschüler im Januar jeden Jahres einen Schnuppertag mit Inhalten zu den Fächern Musik, Französisch, Chemie und Biologie an. Neben Gesang und ersten Sätzen in einer bislang unbekannten Fremdsprache experimentieren die Grundschüler unter der Anleitung älterer Schüler. In Biologie durchlaufen sie, ebenfalls angeleitet durch ältere Schüler, einen „Parcours der Sinne“. Der Begabtentag erfreut sich einer regen Teilnahme.
Im Jahrgang 9 führen die Schülerinnen und Schüler des Roswitha-Gymnasiums ein mehrwöchiges BNE-Projekt durch zum Thema „Gesundheit und Wohlergehen“, dem 3. UN-BNE-Ziel; in den Fächern Biologie, Erdkunde, Politik, Religion /Werte und Normen und Sport erarbeiten sie unterschiedliche Aspekte zu diesem Thema und präsentieren ihre Ergebnisse der Schulgemeinschaft.
Leitungsstärkere Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums erteilen im Rahmen des Konzepts „Schüler helfen Schülern“ unseren eigenen Schülern, aber auch denen anderer Schulformen (Oberschule, Förderschule) Nachhilfe. Neben der Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Fachkompetenzen geht es hier insbesondere um das Vermitteln von Methoden des selbstständigen Lernens und um die Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins. Zudem stärkt dies bei unseren Schülerinnen und Schülern das Einfühlungsvermögen und die Sozialkompetenz.
Seit dem Schuljahr 2014/15 beteiligt sich das Roswitha-Gymnasium am Projekt „Schulwälder gegen Klimawandel“ der Niedersächsischen Landesforsten. Hiermit wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern durch die Pflanzaktion eines eigenen Waldes und die damit verbundenen langfristigen späteren Aufgaben (30 Jahre lang!!!) ein Gefühl für Nachhaltigkeit vermitteln. Dieses Projekt wollen wir auch für die Grundschüler im Begabungsverbund zugänglich machen.
Schulinterne Kurse im Schuljahr 2024 - 2025
Roswitha-Gymnasium |
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Sprachlicher Bereich |
Cambridge (2 Stunde) DELF (1 Stunde) DELE (1 Stunde) |
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Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Bereich |
Chemie-AG (1 Stunde) Biologie-AG (1 Stunde) Robotics (1 Stunde) |
+ Grundschüler + Grundschüler + Grundschüler |
Musisch-Künstlerischer Bereich |
Vororchester (2 Stunden) Singing English Songs (1 Stunde) |
+ Grundschüler |
Für Fragen und Anregungen von Eltern und Schülern richte ich eine Sprechstunde jeweils montags in der fünften Stunde ein. Per Mail bin ich zu erreichen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und per Telefon unter Nummer 05382-9536840.
Schmiester, Koordinator ‚Förderung besonderer Begabungen‘
Berufsorientierung
Berufsorientierung am Roswitha-Gymnasium im Schuljahr 2018/2019
Wesentliche Eckpunkte
Den Schülerinnen und Schülern werden zum Erwerb von Kompetenzen zur Berufsfindung viele Angebote gemacht.Neben dem jährlich wiederkehrenden Zukunftstag für die Jahrgänge 5 bis 9, bei dem insbesondere Wert auf Berufsbilder des anderen Geschlechts gelegt wird, wird im Jahrgang 10 ein dreitägiges Modul zur Reflexion der Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten nach der Sek II angeboten. Ausgehend vom Persönlichkeitsprofil - auch Stärken-Schwächen-Analyse genannt – geht es über die Präsentation hin zu verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten in Institutionen, Angeboten mit dualem Studiengang und Angeboten der Hochschulen. Ziel ist neben der Reflexion auch eine verbesserte Vorbereitung auf das Betriebspraktikum im Jg. 11. Daneben werden wir in diesem Schuljahr für den Jahrgang 10 wieder ein Sozialpraktikum über drei Tage durchführen, eine Einführung zum Thema „Altenpflege“ wird es geben. Im Jahrgang 11 gibt es eine Neuerung, nämlich zusätzlich im Fach Politik eine Stunde Berufsorientierung. Außerdem wird hier das Betriebspraktikum durchgeführt. Zum ersten Mal bieten wir die Kompetenzanalyse Profil AC dem Jg. 11 auf freiwilliger Basis an. Sie wird am häuslichen Computer mit folgenden Elementen
- Selbsteinschätzung
- Planspiel Teil 1 und 2
- Kognitiver Test
- IT-Test
- Berufsfeldbezogene Kompetenz Teil 1 und 2
- Fragebogen zu Beruf und Studium
Unterstützung bei der Berufsorientierung haben wir durch Herrn Spelzig von der Bundesagentur für Arbeit.
In diesem Schuljahr 18/19 bietet er folgende Termine für den Jg. 11 an:
- 21. Januar 2019: Klassen 11a und 11c
- 25. Januar 2019: Klasse 11b
- 23. November 2018
- 25. Januar 2019
- 08. Mai 2019
- 01. Juli 2019
Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung
Gisela Holtmann
(Koordinatorin Berufsorientierung)
Fahrtenkonzept
Fahrtenkonzept
Das Fahrtenkonzept steht für Sie im folgenden pdf-Dokument zur Verfügung:Fahrtenkonzept.pdf
Förderkonzept
Förderkonzept am Roswitha-Gymnasium
Detlef Schmiester, August 2024
Hygiene-Konzept
Hygieneplan des Roswitha-Gymnasiums Bad Gandersheim
Stand: März 2022
Bildrechte: NLGA-Hannover
Vorwort
Gemeinschaftseinrichtungen sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch- epidemiologischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten – besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten – zu sichern. Es ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen und Bedienstete, insbesondere aus den §§ 33 bis 36 Infektionsschutzgesetz (zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen). Der nachfolgende Hygieneplan entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen. Er wird den Teilnehmern der Gesamtkonferenz regelmäßig vorgelegt.
Auf ausdrückliche Empfehlung des Kultusministeriums (März 2022) wurden einige elementare Basismaßnahmen zum Infektionsschutz in unseren schuleigenen Hygieneplan übernommen.
Ausschluss vom Präsenzunterricht und von Schulveranstaltungen
Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder bei denen ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht, dürfen die Schule oder das Schulgelände nicht betreten und nicht an Schulveranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die unter häuslicher Quarantäne/Isolierung stehen. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt des RKI zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte:
Bei Auftreten von Symptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betroffene Person direkt nach Hause geschickt oder deren Abholung in die Wege geleitet. Vorgaben der Kommunen, des Landes und des Bundes zu verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. CoronaVerordnung oder Absonderungs-Verordnung) sind vorrangig zu beachten.
Mitwirkungs- und Meldepflichten
Das Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten oder ein entsprechender Krankheitsverdacht ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt des RKI zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte:
Die Schulleitung meldet das Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten oder einen entsprechenden Krankheitsverdacht dem zuständigen Gesundheitsamt.
Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal und andere Mitwirkende (z. B. im Rahmen der Betreuung oder der ganztägigen Beschulung), die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten bzw. zu unterweisen.
Händehygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln (z. B. regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion) sind zu beachten. Siehe Kap. 4.2. Händehygiene der Arbeitshilfe des NLGA.
https://www.nlga.niedersachsen.de/schule-kindergarten/hygiene-205418.html
2. Erhöhtes Infektionsgeschehen
Bei erhöhtem Infektionsgeschehen über erregerhaltige Tröpfchen und Aerosole (z. B. bei Erkältungs- oder Grippewellen, SARS-CoV-2 Ausbrüchen) wird empfohlen, die folgenden bewährten Maßnahmen freiwillig zu beachten:
Abstand
Abstand vermindert das Risiko einer Infektion. Ein Abstand von möglichst 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Infektion über erregerhaltige Tröpfchen.
Masken
Masken verringern das Risiko einer Infektion. In Innenräumen im öffentlichen Bereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln reduziert das Tragen von Masken das Risiko einer Infektion. Das gilt besonders, wenn Menschen zusammentreffen, sich länger aufhalten und wenn der Abstand von möglichst 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann. Vorgaben der Kommunen, des Landes und des Bundes zu verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. CoronaVerordnung oder Absonderungs-Verordnung) sind vorrangig zu beachten.
Müllentsorgung
Auf dem Schulgelände (Außenbereich) und in den Klassenräumen werden Müllbehälter vorgehalten. Derzeit findet in den Unterrichtsräumen (noch) keine Mülltrennung statt. Die Klassen und Lerngruppen / Kurse achten eigenverantwortlich darauf, dass Räume nicht vermüllen. Die Schülerinnen und Schüler entsorgen produzierten Müll eigenständig und vollständig in die vorgesehenen Behälter. Aufenthaltsräume, Lehrerzimmer, Flure, das Sekretariat und die Dienstzimmer unterliegen denselben Regelungen.
Raumklima und Lüftung / Luftreinigungsgeräte
Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen sowie zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionskrankheiten und Innenraumschadstoffen, ist eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume erforderlich. Gute Luftqualität leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sowie zur Vermeidung von unspezifischen Beschwerden und Geruchsproblemen.
Siehe Kap. 5.8 Lufthygiene der Arbeitshilfe des NLGA.
https://www.nlga.niedersachsen.de/schule-kindergarten/hygiene-205418.html
Fensterlüftung
In Räumen mit Fensterlüftung ist das „20–5–20-Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 - 5 Minuten sehr wirksam. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden. Vor Beginn des Unterrichtes und in den Pausen soll unter Beachtung der Außentemperaturen gegebenenfalls auch länger gelüftet werden. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden. Soweit vorhanden, kann eine sogenannte Luftgüteampel, die die CO2-Konzentration misst, an das regelmäßige Lüften erinnern. Lüftungsmaßnahmen können dann abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen. Steigt diese über 1.000 ppm, ist spätestens bei 1.500 ppm ein manuelles Lüften über Fenster vorzunehmen. Alternativ kann die CO2-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, welche die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung bestimmen und an die nächste Lüftung erinnern kann (https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=dp1317760).
Eine alleinige Kipplüftung ist in der Regel nicht ausreichend, da durch sie zu wenig Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Öffnungsbegrenzungen an horizontalen Schwingflügelfenstern dürfen allerdings aufgrund der hohen Unfallgefahr nicht außer Kraft gesetzt werden. Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist der Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
Raumlufttechnische Anlagen
Räume mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlage) werden kontinuierlich und ausreichend
mit Außenluft versorgt, soweit diese nicht im Umluftbetrieb laufen. Voraussetzung für die Nutzung einer RLT-Anlage ist, dass eine Wartung gemäß VDI 6022 erfolgt. Eine zusätzliche Fensterlüftung ist in Räumen, die über eine raumlufttechnische Anlage verfügen, nicht erforderlich.
Andere Lüftungsanlagen
Andere Lüftungsanlagen, für die es keine normativen Regelungen gibt, wie z. B. einfache Zu-/Abluftanlagen (z. B. Fensterventilatoren), müssen fachgerecht geplant, eingebaut und betrieben werden. Ob eine zusätzliche Fensterlüftung (siehe oben: „Fensterlüftung“) erforderlich ist, ist im Rahmen der Planung festzulegen. Lüftungsmaßnahmen sollten abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen. Steigt diese über 1.000 ppm, sollte spätestens bei 1.500 ppm ein manuelles Lüften über Fenster oder eine Aktivierung der Lüftung vorgenommen werden.
Luftreinigungsgeräte (Filtertechnologien, UV-C Technologien, Ionisations- und Plasmatechnologien) sind nicht dafür ausgelegt, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen. Diese ersetzen daher nicht die regelmäßige Lüftung. Die Vorgaben zur „Fensterlüftung“ sind soweit wie möglich umzusetzen.
Unterrichtsräume im Roswitha-Gymnasium sind zusätzlich mit diesen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Sie werden in der Verantwortung des Schulträgers regelmäßig gewartet. Die Lüftung der Klassenzimmer über Fenster ist trotzdem gewährleistet. Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte (Stoßlüften nach Bedarf). Die Wartung und Überprüfung der Lüftungsanlagen und der Heizungsanlage erfolgt durch den Schulträger. Die Sporthallen und Schülersanitärräume werden durch automatische Lüftungsanlagen mit Frischluft versorgt bzw. die Abluft wird automatisch entsorgt.
Schulreinigung
Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, des Landkreises Northeim. Grundsätzlich reinigen Reinigungsfachkräfte die Räume montags bis freitags nach den Unterrichtszeiten mindestens wie folgt: Leeren der Restmüllbehälter, Fegen des Fußbodens, Wischen des Fußbodens, Reinigung der Lehrer- und Schülertische mit Reinigungslösung, Reinigung der sanitären Anlagen und der Flure. Während der Ferienzeiten werden zusätzlich leergeräumte Schränke und Regale gesäubert. In den Sommerferien erfolgt ggf. eine intensive Grundreinigung der Böden (Versiegelung). Der Schulträger besitzt ein Verzeichnis der benutzten Reinigungsmittel. Zur Reinigung der Fenster und Rahmen wird regelmäßig durch den Schulträger eine Reinigungsfirma beauftragt. Über die Durchführung der Arbeiten wacht der Schulträger.
Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen nicht empfohlen.
Allgemeine Hygieneverfahren
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus. Eine Desinfektion ist nur dort notwendig, wo vermehrt Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen. Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen und Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Voraussetzung sind ausreichend Handwaschplätze, ausgestattet mit fließendem Wasser sowie Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Abwurfbehälter für Handtücher. In den meisten Unterrichtsräumen ist ein Direktspender für Flüssigseife vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen Waschbecken, darunter ein Papierkorb. Der Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen führt zum Händewaschen weiter aus: „Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang. Händedesinfektion, wenn Händewaschen nicht möglich ist, oder bei Kontamination mit Körpersekreten.“
Nahrungsmittel in der Schule
Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln während des normalen Schulbetriebes erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und erfordert daher kein besonderes Eingreifen. Speisen und Getränke, die über die Schulcafeteria vertrieben werden, unterliegen den Hygieneregelungen der Cafeteria. Die betreffende Betreuungskraft, Frau Giersemehl, und ggf. weitere Helfer werden u.a. vom Gesundheitsamt über die für sie geltenden Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen in mündlicher und schriftlicher Form gemäß § 43 IfSG belehrt. Die Essensausgabe in der Mensa (Trägerschaft: Schulträger) erfolgt durch eine Fremdfirma, die ebenfalls die geltenden Hygieneregeln beachtet. Die Belehrungen durch das Gesundheitsamt werden regelmäßig durchgeführt und dokumentiert.
Allgemeine gesundheitliche Anforderungen
Lehrkräfte und Mitarbeiter: Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der bzw. die Betroffene verpflichtet, dies dem Schulleiter zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu Betreuenden hat. Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. Schülerinnen und Schüler: Auch bei Schüler/innen ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht (Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis A, Verlausung, Ausscheidung von Krankheitserregern wie z.B. Salmonellen). Es besteht eine Meldepflicht bei der Schule! Der erneute Besuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.
Erste Hilfe
Im Sekretariat, in den Sporthallen, im Dienstzimmer der Schulassistentin und im Erste-Hilfe-Raum sind Erste-Hilfe-Kästen vorhanden. Der Schulsanitätsdienst unter der Leitung von Herrn Winzinger verfügt über Materialien für die Erste Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen. Im Kühlschrank (Sekretariat) liegen Kühlkissen bereit. Erste-Hilfe-Kurse: alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (gem. gesetzlicher Bestimmungen). Alle drei Jahre muss der Erste-Hilfe-Kurs aufgefrischt werden. Hierzu sind alle Beteiligten verpflichtet!
Gez. K. Müller, Schulleiter
Methodenkonzept
Methodenkonzept Klasse 5 können Sie sich ... hier downloaden (1.10MB)
Methodenkonzept Klasse 6 können Sie sich ... hier downloaden (1.79MB)
Methodenkonzept Klasse 10 können Sie sich ... hier downloaden (1.10MB)
Lüftungskonzept
Konzept Distanzlernen
Eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe des Schulvorstandes hat unter dem Titel "Lernen, Lehren, Kommunikation" eine Handreichung entwickelt, die als schulinterner Leitfaden für das Distanzlernen wichtige Hinweise gibt: