Allgemeines

Die Schulhöfe (bei Gebäude 1 und Gebäude 6), die Bolzplätze, die Mensa, die Cafeteria und die Bibliothek sind Aufenthaltsbereiche des Schulgeländes. Nicht zum Schulhof gehören die Trasse, der Verbindungsweg und die Parkplätze.
Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 in Freistunden und in der Mittagspause mit Erlaubnis einer Lehrkraft und unter Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der Eltern gestattet.


Klassendienst

Der Klassendienst (maximal zwei Schüler/innen) übernimmt während eines Schultages folgende Aufgaben im Klassenraum:
Auffüllen des Kreidebestandes vor Beginn des Unterrichts.
Tafelwischen (nass), so dass die Lehrerin / der Lehrer zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde eine saubere Tafel vorfindet.
Regelmäßiges Lüften in den Pausen.
Ausfegen.
Schließen der Fenster am Ende des Unterrichtstages.

 

Freistunden und Pausen

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 verlassen zu Beginn der großen Pausen zügig die Schulgebäude.
Der Aufenthalt in den Gebäuden 4 und 5 ist in Freistunden für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten.
Frei zugänglich sind die Verwaltung, die Cafeteria, die Mensa, das Internetcafé, die Bibliothek, der Streitschlichterraum, die Schließfächer und die Toiletten.
In Regenpausen, die durch Lautsprecher bekannt gegeben werden, können sich alle Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und auf den Fluren aufhalten.
Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11 können sich während der großen Pausen in den Klassen- bzw. Kursräumen aufhalten.
Der Klassendienst kann in den Pausen im Klassenraum bleiben.


Mittagspause

In der Mittagspause nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 das Essen in der Mensa ein oder halten sich auf dem Schulgelände auf. Außerdem ist der Aufenthalt im Forum während der beaufsichtigten Hausaufgabenbetreuung gestattet.


Baade

Oberstudiendirektor